Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von BMC of Austria erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden

2. Vertragsabschluss
2.1. In Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Werbungen und im Speziellen auch auf der Website www.difference.at enthaltene Angaben und Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Bei speziell ausgeschriebenen Angeboten gilt immer der ebenfalls beinhaltete Gültigkeitszeitraum. Falls kein solcher angegeben ist gilt der ausgezeichnete Preis immer bis Monatsletzten.

2.2. Der Kunde ist 8 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von BMC of Austria, Bernhard Humer. Erfolgt seitens BMC of Austria nicht innerhalb 4 Wochen eine schriftliche Ablehnung des Auftrages so gilt dieser als Bestätigt. Eine Ablehnung muß nicht von der Geschäftsführung erteilt werden. Der Stempel auf offiziellem Briefpapier mit Zeichnung einer beauftragten Person ist für eine Auftragsablehnung ausreichend.

2.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig sofern diese Schriftlich durch die Geschäftsführung von BMC of Austria bestätigt wurden.

2.4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden
3. Verträge
3.1. Die wechselseitigen Verpflichtungen bestimmen sich ausschließlich nach den vorliegenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Allfällig abgeschlossene Vereinbarungen des Kunden mit dritten betreffend der Leistungen von BMC of Austria berühren diese Verpflichtungen nicht.

4. Preise, Preisänderungen
4.1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt der Kunde sofern dies nicht schriftlich anders mit BMC of Austria vereinbart wurde. BMC of Austria ist berechtigt die Lieferung per Nachnahme auf kosten des Kunden vorzunehmen.

4.3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von BMC of Austria. Liegen diese um mehr als 20% über dem zunächst vereinbarten Preis ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

4.4. Änderung der veröffentlichten Preisliste hält sich BMC of Austria auf Grund von Kursschwankungen betreffend der Leitwährung Euro gegenüber dem USD (US Dollar) und dem GBP (Britische Pfund) vor.
In der veröffentlichten Preisliste bekannt gegebene Preise sind daher nur Richtpreise und können sich bei Rechnungserhalt ändern. Liegen diese um mehr als 20% über dem zunächst vereinbarten Preis ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

5. Chassis und Motornummer
5.1. Solche Plaketten können durch BMC of Austria bestellt werden. Es handelt sich dabei um den Originalen entsprechende. Welche als Ersatz für die Originale, welche auf Grund von Karosserieschäden, Unfällen und dergleichen defekt und oder verloren gehen können, verwendet werden können.
Da es sich dabei eben um Dokumentennummern handelt werden diese nur mit Vorlage des Typenscheines (Fahrzeugbrief) ausgehändigt!

6. Lieferzeiten
6.1. Liefertermine und –fristen sind für BMC of Austria nur Verbindlich wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Gerät BMC of Austria in Verzug kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.

6.2. Die Dauer, der vom Kunden zu setzenden Frist, zur Leistung oder zur Nacherfüllung erachten die Vertragsparteien nur dann als angemessen, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt. Der Fristlauf beginnt frühestens mit dem nachweislichen Eingang der Fristsetzung bei BMC of Austria.

6.3. Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen hinsichtlich Lieferzeiten kann der Kunde nur verlangen wenn BMC of Austria und / oder deren Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben.

7. Versand und Gefahrtragung
7.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma oder Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung das Betriebsgelände von BMC of Austria verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft seitens BMC of Austria auf den Kunden über.

7.2. BMC of Austria ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.

8. Gewährleistung du Haftung
8.1. Ist der Liefergegenstand Mangelhaft oder fehlen diesem schriftlich zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefert BMC of Austria nach eigenem Ermessen neu oder repariert den Liefergegenstand.
BMC of Austria sind 3 Nacherfüllungsversuche zu zugestehen.

8.2. Offensichtliche Mängel sind BMC of Austria unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Lieferung in schriftlicher Form an BMC of Austria zu melden. Als schriftlich gelten Brief, Fax und Email. Letzteres nur wenn der Erhalt durch BMC of Austria bestätigt wurde!
Versteckte Mängel sind BMC of Austria unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung des Mangels in schriftlicher Form an BMC of Austria zu melden. Als schriftlich gelten Brief, Fax und Email. Letzteres nur wenn der Erhalt durch BMC of Austria bestätigt wurde! Die mangelhaften Liefergegenstände sind in diesem Zustand, in dem diese sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangel befinden, zur Besichtigung durch BMC of Austria bereit zu halten. Wird dies nicht gewährleistet entfällt jeglicher Anspruch auf Ersatzleistung und oder Schadenersatz!
Im Fall einer Feststellung von Selbstverschulden des Kunden und oder Schuldlosigkeit von BMC of Austria ist diese berechtigt dem Kunden allfällig angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Eine etwaige Ersatzlieferung des Liefergegenstandes erfolgt nach Rückgabe des mangelhaften Liefergegenstandes durch den Kunden. Soweit der Kunde kein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, besteht vor Überprüfung des geltend gemachten Mangels, welche innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat, für BMC of Austria keine Verpflichtung zur Nacherfüllung.

8.3. Gewährleistung betreffend Tuning- Teilen und Tuning selbst
Tuningteile, auch wenn im Straßenverkehr eingesetzt, entfallen der Gewährleistungspflicht. Sämtliche Teile, egal ob von B.M.C. of Austria selbst produziert, Produktion in Auftrag gegeben oder nur von anderen Herstellern eigekauft und weitergehandelt sind lediglich , auch wenn im Straßenverkehr eingesetzt, nur für den Motorsport angedacht. Diesbezüglich lehnen wir daher jegliche Garantie und oder Gewährleistungsansprüche betreffend der Teile oder daraus resultierender Folgeschäden ab.

8.4. Beide Parteien erachten eine Nacherfüllungsfrist von 6 Wochen als angemessen. Schlägt die Nacherfüllung binnen angemessener frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Minderung, Schadenersatz oder Aufwandsersatz fordern. Diese Rechte sind ausgeschlossen wenn es sich bei dem Kunden um keinen Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt.

8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre sofern dies nicht anders schriftlich festgehalten wird.
Ist der Kunde kein Kunde im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes so beträgt die Frist 1 Jahr sofern dies nicht anders schriftlich festgehalten wird.

8.6. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von gebrauchten Teilen ist weist BMC of Austria darauf hin das auf gebrauchte Teile, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, keine Garantie gewährleistet wird!

8.7. Die Bestimmungen einer in gesondert vertraglicher Vereinbarung gewährten Garantie bleiben hiervon unberührt.

8.8. BMC of Austria steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskünften und Rat, wie Verwendung und den Einbau der von BMC of Austria gelieferten Teile, zur Verfügung. Eine Haftung hierfür setzt jedoch voraus dass hierüber eine besondere vertragliche Vereinbarung geschlossen wurde die ein gesondertes Entgelt vorsieht. Alle anderen Auskünfte und Radschläge sind unverbindliche Empfehlungen.

8.9. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen, Schadenersatzansprüche des Kunden anstelle der Leistung sowie Ersatzansprüche des Kunden wegen vergeblicher Aufwendung wie auch Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung sind BMC of Austria und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen wenn nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Kunden nach dem Konsumentenschutzgesetz so sind derartige Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für etwa entstandene Einbau-, Ausbau- oder sonstige Kosten oder Aufwendungen die der Kunde zum Zweck der Nacherfüllung durch BMC of Austria tätigt.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die BMC of Austria aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder zukünftig entstehen, behält sich BMC of Austria das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

9.2. Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von BMC of Austria hinweisen und BMC of Austria unverzüglich informieren! Daraus entstehende Kosten und Schäden trägt der Kunde.

9.3. Bei Vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist BMC of Austria berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch BMC of Austria liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Zahlung
10.1. Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an BMC of Austria oder auf ein von dieser angegebenes Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer und Kundendaten erfolgen.

10.2. Rechnungen von BMC of Austria sind ohne Abzug zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum sofern keine anderen Zahlungsbedingungen explizit auf der Rechnung angeführt sind.

10.3. BMC of Austria behält sich die Annahme von Kreditkarten ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

10.4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug so ist BMC of Austria berechtigt Zinsen in Höhe von mindestens 5% maximal jedoch 15% zu berechnen.

11. Rückgaberecht
11.1. BMC of Austria nimmt jeden von ihr gelieferten und vom Kunden angenommenen Lagerartikel, ausgenommen gebrauchte Artikel und für den Kunden bestellte Artikel, innerhalb einer Frist von 8 Tagen gegen Warengutschrift zurück falls der Artikel noch unbenützt und in der original Verpackung kostenfrei zurückgegeben wird.
Dem Kunden wird eine Gutschrift in Höhe des Warenkaufpreises erteilt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Die Rücknahme von Sonderbestellungen ist ausgeschlossen sofern diese nicht aus freien Willen von BMC of Austria angestrebt wird. Im Fall einer Rücknahme von Sonderbestellungen durch BMC of Austria erfolgt dies mit einem Abzug von 20% des Warenwertes. Dem Kunden wird eine Gutschrift in Höhe des Warenkaufpreises abzüglich 20% erteilt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

12. Lieferung von Altteilen (Austauschteilen) durch den Kunden
12.1. Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompleten Zustand kostenfrei an BMC of Austria zu überbringen. Eventuelle Beschädigungen, fehlende Teile sowie Verschmutzungen werden dem Kunden durch BMC of Austria in Rechnung gestellt.

12.2. Es unterliegt allein der Beurteilung von BMC of Austria oder eines Beauftragten von BMC of Austria ob ein vom Kunden gestelltes Austauschteil zu Austausch (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung durch BMC of Austria oder eines Beauftragten von BMC of Austria die Eignung eines Austauschteiles nicht gegeben ist hat der Kunde keinen Anspruch auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden, nach Absprache mit diesem, auf dessen Kosten zurückgesandt oder kostenpflichtig entsorgt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist A-4655 Vorchdorf

13.2. Gerichtsstand ist A-4810 Gmunden

14. Verschiedenses
14.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich verwirklicht.

14.2. Die Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und haben ansonsten keine Bedeutung, besonders nicht eine abschließende Regelung.

15. Datenschutz
15.1. Der Kunde ist damit einverstanden dass BMC of Austria die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke speichert.

© BMC of Austria 2003